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I. K. M. Ministri. Man wolte dero resolution den abgeordneten darüber bey erster conference hinterbringen, inzwischen die quæstion an in soweit mit feststellen, Es würde aber hierauf weiter zu fragen und zu überlegen seyn, worinnen dan der Endtzweck des gantzen Wercks eigentlich bestehen solle?

Ille. I. K. M. würden Ihre convenience selbsten am besten wissen, was Pohlen und Moscou anlangete, könte deren Absehen wohl nichts anders seyn, als die Ihnen von der Chron Schweden, nullo alio titulo quam jure belli entrissene länder und städte zu recuperiren, und zwar das Lifandt und Estlandt der Chron Pohlen, und Ingermanlandt sambt den angräntzenden hiebevor zu Moscou gehörig gewesenen provintzien dem Czaren hinwieder abgetretten würden.

I. K. M. Ministri. Nachdem sie ihn gefraget, ob auch der Czaar sich wohl mit Ingermanlandt etc. werde begnügen, und ob er nicht einen der Haffen in Estlandt mit werde prætendiren? und Er solches damit beantwortet, dass in Nyen ein guter Haffen und sein König sich darüber mit dem Czaar schon würde zu vergleichen wissen; wardt Ihm weiter zu erkennen, wohin dan seines Königs gedancken sowohl wegen der Zeit der entreprise, als was I. K. M. dabey würden zu thuen haben, gerichtet wehren?

Ille. So viel Ihme bewusst, wehre seines Königs Meinung, damit bevorstehenden winter einen Anfang zu machen, dergestalt dass Pohlen und Moscou zu einer Zeit lossbrächen, I. K. M. sich inzwischen in gute postur zu wasser und Land setzten, umb den darauf folgenden Sommer die Sache mit zu souteniren, auch alsdan Ihre eigene convenience zu beobachten.

Hierüber kam in vorschlag dass ein expresser Articul dem gemeinen concert beygerücket würde, kraft dessen sich der König von Pohlen und der Czaar obligirten die waffen gegen Schweden und dessen adhærenten nicht eher niederzulegen, biss auch I. K. M. Ihre völlige satisfaction erhalten.

Ille fügete hiezu dass wan erst Liflandt, als eine der Chron Schweden jetziger besten provinzen selbiger entzogen, der secours von dannen anhero leicht würde geschehen können, auch Schweden nachgehends fast unmöglich fallen, eine solche flotte in See zu bringen, so der hiesig bestandt seyn können. So würde auch wan Ingermanlandt erobert, der Czaar in faveur I. K. M. der Chron Schweden eine grosse diversion in Finlandt machen können.

Demnechst wurde auch von einem prætext zur ruptur gesprochen, und von Ihme, dem Abgeordneten dafür gehalten, dass die holsteinische Sache dazu den bequemsten würde suppeditiren können, wan nehmlich I. K. M. etwa gegen den Herbst dem Hertzoge occasione seiner renitenz die uniones und die communion nach dem alten Herkommen zu bestätigen, es sey mittelst inhibirung der von der Ritterschaft bishero genossenen halben Landscontribution, oder in andere wege, eine vigoreuse declaration thun liessen, und dass wan Schweden sich seiner darunter annehmen solte, alsdan Pohlen und Moscou als so nahe alliirte I. K. M. daher Anlass nehmen wolten, in die Schwedischen obangezogene Provinzien einzufallen.

Ferner ward hinc inde gesprochen ob und wie Chur Brandenburg mit in der Parthey zu ziehen? aber noch nicht rahtsam befunden davon am Chur Brdbgschen Hofe einig eouvertures zu thun, der Hoffnung die Elbingische sache dazu eine bessere gelegenheit zu handt geben würde; dero behuff ist nöthig angeschienen, dem Chf. etwas mehr ernst zu zeigen, indem es fast das ansehen hette, dass man sich keines überfalls oder weiterung dessfals mehr in Berlin besorgete.

So kam auch in Erwegung, wie den Keyser, Frankreich, Englandt und Hollandt abzuhalten umb nicht Krafft Ihrer mit Schweden habenden Tractaten selbiger Cron Hülfe und Assistentz zu leisten.

Ille. Man würde dem Keyser schon so viel ins Ohr sagen, dass von dannen nichts zu befahren, Frankreich wehre entfernt und würde so wohl als der Keyser in Absicht auf die Spanische Succession, sich die Crohn Pohlen nicht gerne zuwieder machen oder in weit entfernte Händel engagiren wollen. Verlangte hiebey, dass ihm das project zu einer alliance zwischen Frankreich und Pohlen möchte communiciret werden, indem er glaubt, dass diese Handlung nur pro forma entamiret sey. Engellandt und Hollandt müssten mit einem freyen commercium in Lifflandt und übrigen Örthern an der Ostsee und zwar mehr dann Sie bishero gehabt, wie auch Ihre Kauffleute so sich dort aufhalten wollen mit einem libero exercitio Religionis flattiret werden. Von nun an Es sey dem Einem oder dem Anderen, von diesem dessein etwas zu offenbahren, würde noch gefährlicher als in regard Chur-Brandenburgs seyn.

Ille fragte endlich, worinnen des Senateur Calecky negotiation alhier bestanden, und wurde Ihme davon Unterricht gege

ben, auch hintergebracht, dass besagter Senator eine gute intention in allem erwiesen.

Ante discessum wurde von I. K. M. Ministris noch dieses berühret, weilen der Abgeordnete eine Vollmacht produciret, ob Er auch Kraft derselben etwas alhier zu schliessen authorisiret sey?

Ille respond. quod non, wolte aber seine rückreise beschleunigen umb dasjenige, so I. K. M. Ihm pro resolutione würden ertheilen lassen, seinem Könige zu referiren, und hielte dafür dass sein König nachgehends wohl verlangen würde, dass der tractat an einem dritten Orth als etwa zu Carlsbade oder Bresslou oder anderwerthes fortgesetzet und geendiget werden möchte.

20, b.

Konung Kristian V:s resolution till Patkul, justerad i konselj d. 22 maj 1699.

Afskrift, samma konvolut som n:o 20, a.

[Konungen af Danmark förklarade sig ense med konungen af Polen i quæstio an; men i så viktig sak måste förberedelserna träffas särdeles noga, hvadan konungen höll för nödigt, dass bevor zu einem formellen und schrifftlichen concert darüber zu treten 1. freden afslutades mellan tsaren och Porten; 2. alliansen mellan konungen af Danmark och tsaren, såsom ett »fundament zu einem weiteren engagement, bragtes till stånd; 3. »die in Vorschlag gekommene entreprise mit dem Czaar durch I. M. von Polen verabredet und concertiret»1. 4. Polska affärerna så skötas, att stundande riksdag ej sprängdes utan allt bereddes så, att republiken senare kunde biträda.] 5. Biss dieses vorgängig geschehen, alle apparences woraus dergleiches vorhaben zu præsumiren, auf dass äusserste zu verhüten, auch dero behuff alle anstalt zu einer entreprise in suspenso zulassen, dazumahlen bey der Sache eben kein periculum in mora oder warumb man sich damit so sehr zu eilen uhrsache hette. [Beträffande orten för underhandling var konungen af

1 Här är i kanten tillskrifvet: N. B. Solte der Abgeordnete begehren, dass I. K. M. Minister darzu concurrire, kan solches zugestanden werden.

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Danmark ense om att den borde vara å något 3:dje ställe, t. ex. Karlsbad] undt werden Sie nicht ermangeln, so forth die 4 oberwehnte puncten Ihr gedeyliche erledigung empfangen Einen vertrauten Ministeren mit solchen zureichenden ordre und volmacht dahin mit abzufertigen, dass in wenig Tagen das concert könne erreicht und geschlossen werden. [Beträffande >der ingredientzien» i de mellan sändebudet och danska ministrarne hållna konferenserna vore konungen af Danmark tillfredsställd, och skulle danska sändebudet instrueras i öfverensstämmelse därmed Motivering för företaget finge man ock öfverväga, och skulle säkert ej orsaker tryta.]

21, a. Hemlig offensivallians, riktad mot Sverige, sluten mellan konung August af Polen och konung Fredrik IV af Danmark. Dresden d. 25 september 1699.

Original på papper i danska riksarkivet, Köpenhamn.

Demnach der Durchlauchtigste Grossmächtigste Fürst und Herr Herr Augustus der Andere König in Pohlen etc. etc. Nebst dem auch Durchlauchtigsten Grossmächtigsten Fürsten und Herrn Herrn Friedrich dem Vierten Konige zu Dennemarck und Norwegen etc. etc. reifflich bey sich erwogen welcher gestalt die Chron Schweden von langen Jahren her beyder Könige Reiche und Landen viel unheil und Drangsaal zugefüget, ohne einigen Rechtens gründe nicht allein considerable Städte und Provincien denselben abgenommen, sondern auch nachgehends in allen Begebenheiten Ihnen allerhand Verdruss gemachet, und klarlich erwiesen hat, dass Sie diesen Reichen, wo nur wiederumb dergleichen gelegenheiten sich ereugneten, auff gleiche Weisse zu setzen und immerfort auff dero benachbahrten Untergang ihren Wachsthumb bauen wurde, so gahr dass von derselben keine sicherheit zu hoffen, es wehre dan dass beyderseits höchsterwehnte Königl. Königl. Maytt. Maytt. nebst und mitt Ihro Czarischen Maytt. so in diesem passu mit Ihnen communem causam machen wollen, sich über die bereits habende Alliantztractaten off- und defensive einhellig

und besonders dahin vereinigten, und verbinden, dass mitt zusammengesetzten Kräfften, die Chrone Schweden, weilen keine gütliche mittel zu hoffen, durch die Waffen genöhtiget würde die abgetrungene Länder und Städte, und alsso Einem Jeden das seinige wieder zu restituiren, damitt einmahl beyderseits Königl. Königl. Maytt Maytt. Ihro Posterité und von Gott Ihnen verliehene Reiche und Länder gegen dergleichen ferneren zunöhtigungen, unrecht und gewalt in eine volkommene Sicherheit gesetzet, und alsso ein solider friede auffgerichtet werden möchte.

Alss haben hochstgedachte Königl. Königl. Maytt. Maytt. unterschriebene ihre gevollmächtigte, alss von Seiten Ihrer Königl. Maytt von Pohlen den Wolgebohrnen Hern Jacob Henrich von Flemming etc. etc. und von Seiten Ihro Königl. Maytt. zu Dennemarck und Norwegen den Hoch- und wolgebohrnen Herrn Christian Detlev Graffen zu Reventlau etc. etc. in geheim zusammengeschicket, welche krafft habender Volmacht, so zugleich der unter beyden Könige schrifftlich genommener abrede nach die ratification des zuerrichtenden tractats und concerts in sich begreiffen, mitt einander folgende articuln unwiederruflich verabredet und verglichen.

1.

Beyde Durchlauchtigste und Grossmächtigste Könige verbinden sich hiermitt nicht allein die Anno 1698 den 29 Martii in Copenhagen errichtete, und nachgehends durch die erfolgte ratifications zu völliger Krafft gediehene Alliance fest unverbruchlich zu halten sondern dieselbe auch in so weit zu extendiren, dass Sie mitt gesambter Hand die Chron Schweden alss bey welche biss dato keine pacta noch fœdera in consideration gekommen, mitt Krieg angreiffen, und durch beystand des Höchsten, vermittelst ihrer gerechten Waffen es dahin bringen wollen dass Schweden beyden eine in dem Recht der Natur selbst gegründete billige satisfaction, vor das biss dahin erlittene unrecht gebe und dieselbe vergnüge. Und wollen zu solchem ende diese hohe Alliirte in diessem abhandenem Wercke sich allewege mitt einander wieder gedachte Chron Schweden, und dero Helffers Helffer treulich und auffrichtig begehen, und Einer des andern bestes und nutzen ohne einige particulier absicht befordern helffen.

2.

Keines weges ist der Zweg diesses Verbündnisses der Chron Schweden etwas abzunehmen, und von derselben an sich zu ziehen

Hist. Handl. XIX. 2.

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